10. Haftung
des Reiseveranstalters
10.1. Wir
haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die
gewissenhafte Reisevorbereitung
- die
sorgfältige Auswahl und die Über- wachung der Leistungsträger
- die
Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 4 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt haben
- die
ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2. Wir
haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Person.
11.
Mitwirkungspflicht des Kunden
11.1.
Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung und Sie
sind verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zur Behebung der
Störung beizutragen und einen evtl. Schaden zu vermeiden oder möglichst
klein zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung
unverzüglich Ihrer Geiger-Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Wir können auch in der
Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung
erbringt. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2.
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel
anzuzeigen.
11.3.
Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen
Teil des Reisepreises.
11.4.
Schadensersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu
vertreten haben.
12.
Beschränkung der Haftung
12.1. Unsere
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist oder
2. soweit wir
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2. Unsere
deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3. Ein
Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.4. Wir
haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
13.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert waren.
13.2. Ihre
Ansprüche aus dem Reisevertrag nach den §§ 651 c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, verjähren in
zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem
Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen Ihnen und uns
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.
Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Sie werden
gemäß EU-Verordnung bei der Buchung über die ausführende
Fluggesellschaft unterrichtet. Steht diese noch nicht fest, erfolgt
zunächst die Nennung der wahrscheinlichen Fluggesellschaft. Sobald diese
endgültig feststeht, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren.
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer
Betriebsuntersagung unterliegen, finden Sie im Internet unter
www.air-ban.europa.eu.
15.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Wir
stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft.
15.2. Wir
haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu
vertreten haben.
15.3. Für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch unsere
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.
16.
Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit
bei Klagen von Ihnen gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde
nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen von Ihnen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Sie
können uns nur an unserem Sitz in Neustadt/Weinstraße verklagen.
16.4. Für
Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im
Ausland haben, wird als Gerichtsstand für Klagen gegen Sie
Neustadt/Weinstraße vereinbart.
17.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18.
Versicherungen
a)
Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Zu Ihrer
eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss der
Reiserücktrittskosten-Versicherung.
b)
Versicherung für unterwegs: Wir empfehlen Ihnen weiterhin den
Abschluss des „RundumSorglos-Paketes" der Europäischen
Reiseversicherung AG. Diese und weitere Reiseversicherungen können Sie
auch einzeln nach Ihren Wünschen bei uns abschließen.
19.
Veranstalter
Bei
Flug- und Busreisen:
Geiger-Reisen
GmbH
Alter
Viehberg 1
67434
Neustadt
Tel.: (0 63
21) 3 90 90
Email: info@geigerreisen.de
Stand:
Oktober 2011